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Thursday, 2. September 2010
 
 
UNIA: Konsultationsfristen nicht eingehalten Drucken E-Mail
Wednesday, 14. July 2010
Dieser Artikel wurde in der Basellandschaftlichen Zeitung am 13. 7. 10 abgedruckt. Er zeigt, wie die Unternehmer die Konsultationsverfahren völlig missachten. Der Fall Borregaard ist erstaunlich identisch zum Fall Clariant. Leider ist auch der Unwille der Unia, endlich zu kämpfen identisch:

Waren Kündigungen missbräuchlich?

Borregaard Gewerkschaft klagt gegen Firma wegen Verletzung des Konsultationsverfahrens

Die Schliessung der Zellstofffabrik Borregaard vor fast zwei Jahren beschäftigt weiterhin die Justiz. Letztlich geht es darum, ob die damals ausgesprochene Massenkündigung missbräuchlich war oder nicht. Gestern standen sich die Gewerkschaft Unia und die Firma vor der Zivilkammer des Solothurner Obergerichts in zweiter Instanz gegenüber. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

Während dreieinhalb Stunden argumentierten die Vertreter der beiden Parteien vor dem Obergericht für ihre jeweiligen Standpunkte. Näher gekommen sind sich dabei Unia-Rechtsvertreter, der Berner Uni-Professor und Arbeitsrechtler Jürg Brühwiler, sowie Borregaard-Rechtsvertreter Matthew Reiter von der Zürcher Anwaltskanzlei Bär&Karrer nicht wirklich. Und wirklich neue Argumente im Vergleich zur Verhandlung im September 2009 vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern haben sie auch nicht aufgetischt. Damals war die Unia mit ihrer Klage abgeblitzt. Die Gewerkschaft zog das Urteil weiter und deshalb trafen sich die Kontrahenten gestern erneut vor Gericht.

Doch um was geht es?
Am 26. September 2008 informierte Borregaard Behörden und Sozialpartner über die beabsichtigte Schliessung der ganzen Zellstofffabrik in Riedholz/Luterbach. Drei Tage später wurde die Belegschaft, über 400 Angestellte, mit der Hiobsbotschaft konfrontiert, bald ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Gleichzeitig mit der Behördenorientierung eröffnete die Borregaard-Leitung das bei Massenentlassungen gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren. Ziel des Verfahrens ist es, die Kündigungen zu verhindern oder das Ausmass zumindest zu schmälern.

«Eine faire Chance»
Und genau da hakte Brühwiler ein. Der Unia-Rechtsvertreter vertrat die Auffassung, dass Borregaard die im OR Art. 335f festgeschriebenen Vorschriften über das Konsultationsverfahren verletzt habe. Dank dieser Vorschrift sollen die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber «eine faire Chance erhalten», um entsprechende Lösungen zu finden. Deshalb hätte Borregaard die Verpflichtung gehabt, der Arbeitnehmervertretung «zweckdienliche Auskünfte» zu geben. Die Arbeitnehmer hätten am 8. Oktober einen umfassenden Fragenkatalog bei Borregaard eingereicht, die Antworten seien aber erst am 20. Oktober eingetroffen, vier Tage vor Ablauf der 30-tägigen Konsultationsfrist. Borregaard habe also zu spät und überdies die Fragen «völlig ungenügend» beantwortet. So sei es für die Arbeitnehmervertretung gar nicht möglich gewesen, potenzielle Investoren zur Rettung oder Teilrettung zu finden.
Unabhängig davon stelle sich die Frage, ab wann die Konsultationsfrist laufen müsse. Für Brühwiler ist klar, dass die Arbeitnehmervertretung zuvor ausreichend informiert werden müsse. Und die gewährte Frist sei in Anbetracht der Komplexität des Sachverhaltes und des Ausmasses der Kündigungen zu kurz gewesen. Er warf Borregaard vor, gar nicht an einer Lösung interessiert gewesen zu ein. «Der Plan zur Schliessung der Fabrik und zur Entlassung der Angestellten war bereits von Beginn an in der Schublade.»

Mit allen Investoren verhandelt
Borregaard-Vertreter Matthew Reiter widersprach in allen Punkten. Bei der Ansetzung der Konsultationsfrist seien noch keine Kündigungen ausgesprochen gewesen und der Betrieb sei weitergelaufen. Die Schliessung sei zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich gewesen, aber noch nicht beschlossen. Borregaard habe das Konsultationsverfahren rechtmässig durchgeführt und bereits bei dessen Beginn alle relevanten Informationen mittels zwölfseitigem Schreiben zur Verfügung gestellt. Zudem sei die Frist von 30 Tagen länger als üblich gewesen. Borregaard habe über einen ausgewiesenen Spezialisten mit allen potenziellen Investoren verhandelt. Es war klar, dass, so Reiter, nur ein vollständiger Verkauf der Fabrik erfolgversprechend gewesen wäre. Ein redimensionierter Zellstoffbetrieb wäre unmöglich rentabel zu betreiben. Letztlich hätten sich alle Investoren zurückgezogen. Es sei ernsthaft gesucht worden. So habe man für die Bereiche Hefe Süd, Ethanol und Elektrolyse vorerst keine Kündigungen ausgesprochen und die Konsultationsfrist verlängert. Zudem sei unter den Sozialpartnern «ein wegweisender Sozialplan» ausgehandelt worden. «Die Firma Borregaard hat die Konsultation in gutem Willen durchgeführt.»

Urteil mit Brisanz
Hinter dem Fall steckt einige Brisanz. Falls das Obergericht in zweiter Instanz die Ansicht der Unia stützen sollte, würde es sich um missbräuchliche Kündigungen handeln. Das heisst, Borregaard müsste allen Entlassenen eine Entschädigung von maximal zwei Monatslöhnen bezahlen. Lothar Kind, heutiger Geschäftsführer der Borregaard Schweiz AG, gibt aber Entwarnung. «Bei rund 400 Kündigungen und einem angenommenen durchschnittlichen Monatslohn von 5000 Franken führte eine Maximalentschädigung von zwei Monatslöhnen zwar zu einem theoretischen Gesamtrisiko von vier Millionen Franken», rechnet er vor. Aber mit einer Entschädigung könnten nur jene Betroffenen rechnen, die individuelle Klagen eingereicht hätten und dafür müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. «Und da dies aber nur auf die wenigsten ehemaligen Arbeitnehmer zutrifft, ist das effektive Gesamtrisiko lediglich ein Bruchteil des genannten Betrages», erläutert Kind. Noch steht der Entscheid aus. Beat Frey, Präsident der Zivilkammer, gab nach der Verhandlung bekannt, dass den Parteien das Urteil schriftlich eröffnet wird.

Franz Schaible

 

 
 
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