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UNIA: Konsultationsfristen nicht eingehalten |
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Wednesday, 14. July 2010 |
Dieser Artikel wurde in der Basellandschaftlichen Zeitung am 13. 7. 10 abgedruckt. Er zeigt, wie die Unternehmer die Konsultationsverfahren völlig missachten. Der Fall Borregaard ist erstaunlich identisch zum Fall Clariant. Leider ist auch der Unwille der Unia, endlich zu kämpfen identisch:
Waren
Kündigungen missbräuchlich?
Borregaard Gewerkschaft
klagt gegen Firma wegen Verletzung des Konsultationsverfahrens
Die
Schliessung der Zellstofffabrik Borregaard vor fast zwei Jahren
beschäftigt weiterhin die Justiz. Letztlich geht es darum, ob die
damals ausgesprochene Massenkündigung missbräuchlich war oder
nicht. Gestern standen sich die Gewerkschaft Unia und die Firma vor
der Zivilkammer des Solothurner Obergerichts in zweiter Instanz
gegenüber. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.
Während
dreieinhalb Stunden argumentierten die Vertreter der beiden Parteien
vor dem Obergericht für ihre jeweiligen Standpunkte. Näher gekommen
sind sich dabei Unia-Rechtsvertreter, der Berner Uni-Professor und
Arbeitsrechtler Jürg Brühwiler, sowie Borregaard-Rechtsvertreter
Matthew Reiter von der Zürcher Anwaltskanzlei Bär&Karrer nicht
wirklich. Und wirklich neue Argumente im Vergleich zur Verhandlung im
September 2009 vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern haben sie auch
nicht aufgetischt. Damals war die Unia mit ihrer Klage abgeblitzt.
Die Gewerkschaft zog das Urteil weiter und deshalb trafen sich die
Kontrahenten gestern erneut vor Gericht.
Doch
um was geht es? Am
26. September 2008 informierte Borregaard Behörden und Sozialpartner
über die beabsichtigte Schliessung der ganzen Zellstofffabrik in
Riedholz/Luterbach. Drei Tage später wurde die Belegschaft, über
400 Angestellte, mit der Hiobsbotschaft konfrontiert, bald ihren
Arbeitsplatz zu verlieren. Gleichzeitig mit der Behördenorientierung
eröffnete die Borregaard-Leitung das bei Massenentlassungen
gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren. Ziel des
Verfahrens ist es, die Kündigungen zu verhindern oder das Ausmass
zumindest zu schmälern.
«Eine
faire Chance» Und
genau da hakte Brühwiler ein. Der Unia-Rechtsvertreter vertrat die
Auffassung, dass Borregaard die im OR Art. 335f festgeschriebenen
Vorschriften über das Konsultationsverfahren verletzt habe. Dank
dieser Vorschrift sollen die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber «eine
faire Chance erhalten», um entsprechende Lösungen zu finden.
Deshalb hätte Borregaard die Verpflichtung gehabt, der
Arbeitnehmervertretung «zweckdienliche Auskünfte» zu geben. Die
Arbeitnehmer hätten am 8. Oktober einen umfassenden Fragenkatalog
bei Borregaard eingereicht, die Antworten seien aber erst am 20.
Oktober eingetroffen, vier Tage vor Ablauf der 30-tägigen
Konsultationsfrist. Borregaard habe also zu spät und überdies die
Fragen «völlig ungenügend» beantwortet. So sei es für die
Arbeitnehmervertretung gar nicht möglich gewesen, potenzielle
Investoren zur Rettung oder Teilrettung zu finden. Unabhängig
davon stelle sich die Frage, ab wann die Konsultationsfrist laufen
müsse. Für Brühwiler ist klar, dass die Arbeitnehmervertretung
zuvor ausreichend informiert werden müsse. Und die gewährte Frist
sei in Anbetracht der Komplexität des Sachverhaltes und des
Ausmasses der Kündigungen zu kurz gewesen. Er warf Borregaard vor,
gar nicht an einer Lösung interessiert gewesen zu ein. «Der Plan
zur Schliessung der Fabrik und zur Entlassung der Angestellten war
bereits von Beginn an in der Schublade.»
Mit
allen Investoren verhandelt Borregaard-Vertreter
Matthew Reiter widersprach in allen Punkten. Bei der Ansetzung der
Konsultationsfrist seien noch keine Kündigungen ausgesprochen
gewesen und der Betrieb sei weitergelaufen. Die Schliessung sei zu
diesem Zeitpunkt wahrscheinlich gewesen, aber noch nicht beschlossen.
Borregaard habe das Konsultationsverfahren rechtmässig durchgeführt
und bereits bei dessen Beginn alle relevanten Informationen mittels
zwölfseitigem Schreiben zur Verfügung gestellt. Zudem sei die Frist
von 30 Tagen länger als üblich gewesen. Borregaard habe über einen
ausgewiesenen Spezialisten mit allen potenziellen Investoren
verhandelt. Es war klar, dass, so Reiter, nur ein vollständiger
Verkauf der Fabrik erfolgversprechend gewesen wäre. Ein
redimensionierter Zellstoffbetrieb wäre unmöglich rentabel zu
betreiben. Letztlich hätten sich alle Investoren zurückgezogen. Es
sei ernsthaft gesucht worden. So habe man für die Bereiche Hefe Süd,
Ethanol und Elektrolyse vorerst keine Kündigungen ausgesprochen und
die Konsultationsfrist verlängert. Zudem sei unter den
Sozialpartnern «ein wegweisender Sozialplan» ausgehandelt worden.
«Die Firma Borregaard hat die Konsultation in gutem Willen
durchgeführt.»
Urteil
mit Brisanz Hinter
dem Fall steckt einige Brisanz. Falls das Obergericht in zweiter
Instanz die Ansicht der Unia stützen sollte, würde es sich um
missbräuchliche Kündigungen handeln. Das heisst, Borregaard müsste
allen Entlassenen eine Entschädigung von maximal zwei Monatslöhnen
bezahlen. Lothar Kind, heutiger Geschäftsführer der Borregaard
Schweiz AG, gibt aber Entwarnung. «Bei rund 400 Kündigungen und
einem angenommenen durchschnittlichen Monatslohn von 5000 Franken
führte eine Maximalentschädigung von zwei Monatslöhnen zwar zu
einem theoretischen Gesamtrisiko von vier Millionen Franken»,
rechnet er vor. Aber mit einer Entschädigung könnten nur jene
Betroffenen rechnen, die individuelle Klagen eingereicht hätten und
dafür müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. «Und da dies
aber nur auf die wenigsten ehemaligen Arbeitnehmer zutrifft, ist das
effektive Gesamtrisiko lediglich ein Bruchteil des genannten
Betrages», erläutert Kind. Noch steht der Entscheid aus. Beat Frey,
Präsident der Zivilkammer, gab nach der Verhandlung bekannt, dass
den Parteien das Urteil schriftlich eröffnet wird. Franz Schaible
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