Erklärung zur Freilassung der Gefangenen vom 17.Januar

Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden Gefangenen vom 17. Januar entlassen worden. Die beiden Jugendliche wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich von zahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst.

Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen. Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.

Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam. Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft bekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt, während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein. Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…

Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breite Solidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte (Einzelheiten unter www.rjz.ch). Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49 Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.
Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.

Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau, welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Genauere Informationen zu seinem Fall findet man unter www.aufbau.org Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!

Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren, um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF), erhalten bleibt.

Während am WEF in Davos sich die Kriegsherren und Bonzen dazu Gedanken machten, wie sie die Welt nach der Krise für sie noch positiver gestalten können und sich dabei auch noch darüber austauschen konnten, wofür sie ihre Millionenlöhne ausgeben wollen, werden Personen, die ihren Unmut gegen das kapitalistische System ausdrücken, verhaftet und Demonstrationen gegen die selbsternannte Elite in Davos mit präventiven Festnahmen, Gummischrot und Tränengas verhindert.

RAUS MIT DEN POLITISCHEN GEFANGENEN – REIN MIT DEN KAPITALISTEN!
WEG MIT DER KRISE HEISST WEG MIT DEM KAPITALISMUS!

Revolutionäre Jugend Zürich