Bericht zum 2. Tag im „Allpack-Prozess“ + Demo (26.03.09)

Am 2. Prozesstag sind um 7.30 Uhr schon einige UnterstützerInnen vor dem Gerichtsgebäude anwesend und verteilen Flugblätter und sonstiges Infomaterial. Allmählich treffen die Angeklagten der dritten „Schicht“ ein. Sie erwartet ein ähnliches Sicherheitsdispositiv vor und im Gebäude wie am ersten Tag. Zu Beginn werden auch diesmal die Angeklagten über ihre persönlichen Verhältnisse, wie Gesundheitszustand etc. befragt. Was dies soll, bleibt das Geheimnis der Justiz. Der Ablauf des Prozesses ist eine Wiederholung des ersten Tages. Der Staatsanwalt und vor allem der Anwalt des Kapitalisten Scheitlin haben sich über Nacht allerdings etwas Neues einfallen lassen. So meinte vor allem Meyer (Scheitlin-Anwalt), die Anwesenden mit einer Geschichtslektion über Streik und anderer Formen im Arbeitskampf der letzten 200 Jahre belehren zu müssen. Er betonte, dass auch die Unternehmer ein legitimes und legales Mittel im Arbeitskampf hätten, nämlich die Aussperrung, die aber in letzter Zeit nicht mehr zur Anwendung komme. Die Streiks der vergangenen Jahre waren nach seiner Ansicht immer „nur“ kollektive Arbeitsniederlegungen ohne die dazugehörigen Aktionen der Belegschaft, wie z.B. die Verhinderung des Abtransports von Maschinen und sonstigem Material durch die Kapitalisten. Also alles legal – ganz im Gegenteil zum Streik bei der Allpack AG. Dass er die Geschichte einer kämpferischen Arbeiterbewegung vergisst, ist nicht erstaunlich – solches Wissen lässt sich schliesslich nicht rasch in einer Nacht anlesen.

Eine Steilvorlage für Nicolas Roulet, den Anwalt der Verteidigung. Von Meyer wurde ja festgestellt, dass die Aussperrung durch die Unternehmer die systematischere Blockade eines Betriebes darstelle, als es die Streikposten bei der Allpack zu vermögen gehabt hätten. Der Unternehmer kann in diesem Fall einfach alle Tore schliessen und die Arbeiter und Arbeiterinnen so von der Arbeit abhalten und  damit, was viel wichtiger ist, ohne Geld nach Hause schicken. Der Klassencharakter der juristischen Rechtssprechung wurde hier allen klar vor Augen geführt.
Zum Schluss dieses Prozesstages kündigte Strafrichter Spindler (SVP) die Urteilsverkündung auf Freitag Nachmittag an.

Demo am Abend
Gegen 18 Uhr versammeln sich über 100 Personen zu einem Protestmarsch vor das Liestaler Regierungsgebäude. Auf dem Bahnhofplatz vor dem Gerichtsgebäude wird der Soundwagen platziert. Gegen den einsetzenden Regen verteilen die anwesenden BasisgewerkschafterInnen von Comedia und Unia ihre Caps. Nach einer Begrüssung bewegt sich die Demo, angeführt von einem Transparent des Solidaritätskomitee Basel und Zürich mit der Aufschrift „Freispruch für die Allpack-Angeklagten – Streikrecht jetzt!“ Richtung Stadttor. Ein Lokführer der SBB bekundet mit Pfeifen seine Solidarität. Es wird Musik gespielt und Parolen gerufen wie „Scheitlin vors Gericht – Seine Profite bezahln wir nicht!“, „Armut für die breiten Massen – füllt Firmen und Regierungskassen„, „Auf der Straße, in den Betrieben: Gemeinsam kämpfen, Gemeinsam siegen !“ und natürlich ganz konkret „Freispruch für Allpack-Angeklagte“. Beim Regierungsgebäude halten dann einige Angeklagte unter Applaus Reden. Nach Ansicht der Polizei soll hier Schluss sein. Es kann aber dennoch bis zum Bahnhof weiter demonstriert werden. Zum Schluss wird festgestellt, dass es eine kleine aber gut hör und sichtbare Demonstration war.

Bericht von der Urteilsverkündung folgt

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