Haftentlassungsgesuch abgewiesen

Zürich – Das Haftentlassungsgesuch für die beiden seit dem 29. April inhaftierten Genossen ist heute abgewiesen wurden. Die fadenscheinige Begründung: Nach wie vor bestehe wegen dem am 1. Mai 2009 (!) angeblich begangenen Farbanschlag auf die Credit Suisse „Verdunkelungsgefahr“. In den vergangenen zwei Wochen wurden die beiden Inhaftierten kaum einvernommen. Nach der Abschmetterung des Antrages begeben sich die zuständigen Ermittler nun in das verlängerte Wochenende. Der angeführte Haftgrund ist offensichtlich ein billiger Vorwand, die beiden Genossen mit Knast zu terrorisieren. Anfangs nächste Woche werden sie erneut dem Haftrichter vorgeführt, der über eine Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden muss.

Schluss mit dem Justizterror – sofortige Freilassung der beiden Genossen!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Für den Kommunismus

Revolutionärer Aufbau Schweiz, 12. Mai 2010