verhaftet – weggewiesen – verprügelt am 1. Mai?

Anti-Rep-Aufruf der Roten Hilfe zum 1. Mai 2011:

– Bist Du am 1. Mai 2011 in Zürich von uniformierten oder zivilen Bullen verhaftet, weggewiesen, geschlagen worden?
– Hast Du eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten?

Wenn Du nach dem 1. Mai per eingeschriebener Post von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten hast, solltest Du unbedingt innerhalb der gesetzten Frist Einsprache dagegen erheben. Ebenfalls mit einem eingeschriebenen Brief. Verpass auf keinen Fall die Frist. Danach sind juristische Schritte schwierig.

Wenn Du eine Vorladung oder Strafbefehl erhalten hast, dann setze Dich mit der Roten Hilfe in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sich kollektiv gegen die Angriffe der Bullen und der Staatsanwaltschaft zu wehren, hilft gegen Ohnmacht und teure Verfahren. Kommt es zu massenhaften Verfahren, dann müssen wir gemeinsam etwas dagegen unternehmen.

Melde dich bei der Roten Hilfe: rotehilfe@aufbau.org

Am allerwichtigsten: keine Aussagen bei den Bullen und der Staatsanwaltschaft! Alles, was Du denen sagen musst, ist: Name, Meldeadresse, Geburtsdatum. Jede Aussage – und sei sie noch so banal – hilft denen, Dich und andere in die Pfanne zu hauen. Du hast das Recht auf Aussageverweigerung. Unterschreibe nichts, was sie Dir vor die Nase halten. Du bist nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben.