Festgenommen an der Antirep-Demo in Bern?

Hast du im Zusammenhang mit einer Festnahme an der Antirep-Demo am 4. Juni 2011 in Bern eine Vorladung, einen Strafbefehl oder sonst was bekommen?

  

 Wenn Du nach dem 4. Juni per eingeschriebener Post von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten hast, solltest Du unbedingt innerhalb der gesetzten Frist mit einem eingeschriebenen Brief Einsprache dagegen erheben. Verpass auf keinen Fall die Frist. Danach sind juristische Schritte schwierig. Melde dich danach unbedingt bei der Roten Hilfe, so dass gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Gleiches gilt auch, wenn du eine Vorladung oder sonst was bekommst: Melde dich!

Mach keine Aussagen bei den Bullen und der Staatsanwaltschaft! Alles, was Du denen sagen musst, ist: Name, Meldeadresse (die Adresse, welche bei der Gemeinde gemeldet ist) und Geburtsdatum. Jede Aussage – sei sie noch so banal – hilft denen. Du hast das Recht auf Aussageverweigerung und solltest es nutzen – wir helfen ihnen nicht bei ihrer Arbeit! Unterschreibe nichts, was sie Dir vor die Nase halten. Du bist nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben.

Die Antirep-Demo war eine Möglichkeit, die Arbeit gegen die Repression aufzuzeigen. Setzen wir diese Arbeit auch jetzt fort, wenn wir von der Repression betroffen sind. Denn sich gemeinsam gegen die Angriffe der Bullen und der Staatsanwaltschaft zu wehren, ist und bleibt wichtig. Kommt es zu massenhaften Verfahren, müssen wir gemeinsam etwas dagegen unternehmen.Melde dich also bei der Roten Hilfe!

Rote Hilfe Schweiz, Juni 2011, rotehilfe@aufbau.org