Erinnern wir uns: am 15. April 2010 wurden im Kanton Zürich, Billy, Costa und Silvia verhaftet. In ihrem Auto befanden sich Sprengvorrichtungen und eine Erklärung, warum das im Bau befindenden hochmoderne IBM Labor für Bio- und Nanotechnologie in Rüschlikon ein Angriffsziel ist.
Seit ihrer Verhaftung sitzen die drei italienischen AnarchistInen in verschiedenen Knästen in Untersuchungshaft und haben seither erfahren können, dass die Schweizer Staatsschutzorgane (Nachrichtendienste, Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei) den ausländischen „Kollegen“ in nichts hinten anstehen und bestens kooperieren, ob legal oder illegal …
Eines ist von Beginn weg klar gewesen: die drei politischen Gefangenen unterstanden einer absolut rigorosen Post- und Besuchskontrolle, resp. Zensur, die an Sabotage erinnert. So hat Silvia bis heute nur einmal Besuch von ihren Eltern bekommen, alle anderen Besuchsanträge, von KollegInnen, FreundInnen, von GenossInnen ganz zu schweigen, wurden alle kommentarlos abgelehnt. Bei Billy und Costa sind es nur enge Verwandte, denen die Knasttore für überwachte und hinter Trennscheibe ablaufende Besuche geöffnet wurden,
Die Post, also der einzige Weg, um mit draussen kommunizieren zu können, wurde rigoros torpediert,eine politische und soziale Kommunikation verunmöglicht. Literatur mit widerständischem Inhalt an den Knasttoren mit der Begründung „das macht sie nur nervös, das ist nicht gut!“ abgelehnt.
Umso näher der Prozesstermin rückte, umso strenger die Postzensur: ein normaler Austausch und damit Vorbereitung für den Prozess buchstäblich verhindert!
Eines war von Beginn weg klar: den politischen Gefangenen soll die Möglichkeit, sich politisch informieren, austauschen und diskutieren zu können genommen werden! Eine politische Prozessvorbereitung im wahrsten Sinne des Wortes sabotiert!
Das Bundesstrafgericht von Bellinzona übernahm diese Strategie der Bundesanwaltschaft und doppelte nach: die 3 Briefe pro Woche reduzierten sie auf 2; 2 ½ Monate lang war ein Brief an eine der Mütter unterwegs, an die GenossInnen kommt de facto keine Post mehr an!
Bereits vor der Hauptverhandlung werden die Besuchsmöglichkeiten für die Anwälte zu den Angeklagten eingeschränkt, und es wird geheimgehalten, wo sich die Angeklagten befinden.
Dadurch, dass bewusst kein grösserer Saal ausgewählt wurde, wird die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen sein.
Durch die Tatsache, dass die Medien sich vorgängig eine mit Frist angesetzte Bewilligung einholen müssen, und auch nur Journis zugelassen sind, die bereits früher beim Bundesstrafgericht akkreditiert waren, werden selbst die bürgerlichen Medien teilweise ausgeschlossen.
Die Hauptverhandlung wurde ohne Absprache mit den Anwälten angesetzt. Dies widerspricht völlig der Praxis aller Gerichte in der Schweiz. Den RA und den Klienten soll damit bewusst nicht genügende Zeit für die Verteidigung eingeräumt werden. Eine solche Ansetzung widerspricht der Praxis des Bundesstrafgericht und einer Erklärung des Präsidenten des Bundesstrafgerichtes.
Und last but not least: Alle Beweisanträge der Verteidigung wurden durch das Gericht abgelehnt. Alle Beweisanträge der Bundesanwaltschaft gutgeheissen.
Es gibt also, nebst der konkreten Solidarität mit politischen Gefangenen, sehr viel mehr Gründe, sich dieser Entwicklung der Klassenjustiz entgegenzustellen und sich entsprechend zu verhalten!
Auf nach Bellinzona….
Rote Hilfe des Revolutionären Aufbau Schweiz