Strafbefehl oder Vorladung wegen der Anti-WEF-Demo in Bern am 21. Januar 2012?
Wenn Du nach der Demo im Januar 2012 gegen das WEF in Bern per eingeschriebener Post von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten hast, solltest Du unbedingt innerhalb der gesetzten Frist mit einem eingeschriebenen Brief Einsprache dagegen erheben. Verpass auf keinen Fall die Frist. Falls Du Einsprache gemacht hast, ist es gut, die Akten einzufordern, bevor die erste Einvernahme stattfindet, damit wir alle Infos haben, um das weitere Vorgehen entscheiden zu können.
Jeder Schritt, der die Justiz macht, nachdem du Einsprache gemacht hast, kann die Kosten vergrössern. Daher ist es wichtig, früh genug die Akten zu kennen. Danach sind juristische Schritte schwierig, denn nach Ablauf der Frist gilt der Strafbefehl als gültig. Melde dich danach unbedingt bei der Roten Hilfe, so dass gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Gleiches gilt auch, wenn du eine Vorladung oder sonst was bekommst: Melde dich!
Falls du eine Vorladung erhalten hast und vor hast, dorthin zu gehen: Mach keine Aussagen bei den Bullen und der Staatsanwaltschaft! Alles, was Du denen sagen musst, ist: Name, Meldeadresse (die Adresse, welche bei der Gemeinde gemeldet ist) und Geburtsdatum. Jede Aussage – sei sie noch so banal – hilft denen. Du hast das Recht auf Aussageverweigerung und solltest es nutzen – wir helfen ihnen nicht bei ihrer Arbeit! Unterschreibe nichts, was sie Dir vor die Nase halten. Du bist nicht verpflichtet, etwas zu unterschreiben und solltest auch nicht tun.
Die Rote Hilfe wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt zu einem gemeinsamen Treffen aller Betroffenen einladen. Dort kann das weitere juristische Vorgehen geplant werden. Macht es Sinn, den Einspruch aufrecht zu erhalten? Wie ist die Einschätzung betreffend einem möglichen Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens? Und was gibt es an politischen Ideen, wie wir die Verfahren begleiten können? Also: Meldet euch!
Rote Hilfe Schweiz, April 2012, rotehilfe@aufbau.or