Medienmitteilung zum Gefangenen vom NT-Areal vom 10.10.12

Medienmitteilung vom 10. Oktober 2012

Das Ränkespiel der Basler Staatsanwaltschaft – Lügen, dementieren, präventiv inhaftieren

Seit mehr als vier Monaten sitzt ein Mitglied des Revolutionären Aufbau Winterthur in Basel in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Basel beruft sich mal auf den einen, mal auf den anderen Haftgrund, lügt und dementiert und macht damit deutlich, dass nur politische Gründe hinter der langen U-Haft stecken.

„Die Untersuchungshaft sei verlängert worden, weil die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei“ gab der Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, René Gsell, gegenüber der Winterthurer Lokalzeitung „Der Landbote“ und gegenüber der „Basler Zeitung“ vor rund zehn Tagen zu Protokoll (1). In der Onlineausgabe der „Basler Zeitung“ vom 5. Oktober 2012 führt die Staatsanwaltschaft aber plötzlich einen anderen Haftgrund an: „Man befürchte, dass P., sobald er auf freiem Fuss sei, wieder gegen Beamte ausfällig werden könnte.“ (2)

Eine offenkundige Lüge stellte die erste Aussage der Staatsanwaltschaft dar. Die Untersuchungshaft wurde mit der Begründung der „Wiederholungsgefahr“ verlängert und nicht wegen der „Kollusionsgefahr“, wie es bei laufenden Ermittlungen üblich ist.

Dies ist nun offenbar auch der Staatsanwaltschaft aufgefallen und so windet und wälzt sie sich, um die wahren, politischen Gründe für die lange U-Haft unter den Teppich zu kehren. Plötzlich macht sie den präventiven Charakter der Untersuchungshaft geltend, ausgehend von den drei bereits früher aktenkundigen Bagatellstrafen des Gefangenen.

Die Logik dahinter ist einfach und politisch motiviert: Alle, die sich an der Auseinandersetzung um die Nutzung des öffentlichen Raums beteiligen, sollen mit der langen Haft bei einem Verhafteten davor abgeschreckt werden, sich den öffentlichen Raum auch weiterhin anzueignen und sich gegen die herrschenden Zustände zu wehren.

Dass die Staatsanwaltschaft damit keinen Erfolg hat zeigen einerseits die starken Demos vom 29.9. in Basel und vom 6.10. in Zürich, anderseits auch eine Grussbotschaft des Gefangenen: „Dass meine Genossinnen und Genossen, Kolleginnen und Kollegen und weitere solidarische Menschen auf der Strasse sind und sich für meine Freiheit einsetzen zeigt, dass der Staat uns zwar einsperren kann, zum Schweigen kann er uns aber nicht bringen. Im Gegenteil, unsere Seite wird dadurch gestärkt, denn die Repression bringt verschiedene Positionen, die sich dagegen wehren, näher zusammen.“

In diesem Sinne: Unsere Solidarität gegen ihre Repression! No pasarán!

Freiheit für den Gefangenen vom NT-Areal!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Rote Hilfe Schweiz, Revolutionärer Aufbau Schweiz, 10. Oktober 2012

(1) „Landbote“ vom 29.9.2012, S. 11; „Basler Zeitung“ (http://bazonline.ch/basel/stadt/Demonstranten-fordern-Freilassung-von-UHaeftling/story/29673704): „Laut der Basler Staatsanwaltschaft wurde dagegen Haftverlängerung beantragt, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.“

(2) http://bazonline.ch/basel/stadt/Anwalt-wirft-Staatsanwaltschaft-Befangenheit-vor/story/21357400