Zum Bundesgerichtsurteil gegen unsere Genossin Andi

Ein politischer Prozess wird nicht weniger politisch, wenn er an die nächste Instanz gezogen wird. So war zu erwarten, dass auch Lausanne am selben Strick wie die Vorinstanz zieht:

1. Illegale Ermittlungshandlungen der Bundesanwaltschaft
2. Was für die Bourgeoisie an ihrem Fest im Böög versteckte legale Pyrotechnik ist, wird bei angeblichem Gebrauch bei symbolischen Aktionen der revolutionären Linken zum Sprengstoff…
3. Es braucht kein Anfangsverdacht, um Ermittlungshandlungen einzuleiten, nein, das Ziel, eine militante Kommunistin aus dem Verkehr zu ziehen, legitimiert den Weg, nämlich in den Archiven der Staatsanwaltschaften nach alten Hüten, resp. in längst nicht weiter verfolgten, abgelegten Aktenbergen zu wühlen, um dann zu konstruieren…..
 
Mit dem Weiterziehen ans Bundesgericht wollten wir

1. den politischen Charakter der illegalen Ermittlungshandlungen erneut aufzeigen,
2. die inneren Widersprüche der Klassenjustiz verschärfen

Auch Lausanne bestätigte die illegalen Handlungen der Bundesanwaltschaft, doch mit einem lapidaren Satz, sie hätten es ja danach auch legal machen können, bestätigen sie das Strafmass. Auf viele weitere Widersprüche in diesem Sinne gingen sie gar nicht ein. Das ist für sie besser so, denn sonst wären die eklatanten Widersprüche noch zu einem wirklichen Zankapfel geworden.
 
Es ist uns bewusst, dass es weder der erste noch der letzte politische Prozess dieser Art ist. Die politische Kampagne „Spiess umdrehen – Kapitalismus den Prozess machen“ wurde von Vielen im In- und Ausland mitgetragen. Eine Vernetzung und Verstärkung hat den Boden für die wachsende Solidarität als Waffe geschaffen:

Der Kampf geht weiter – drinnen wie draussen!