Solidarität ist eine Waffe – Kommt alle an den NT-Prozess!

In Basel steht am 16. April 2013 der Prozess gegen den Ex-Gefangenen vom NT-Areal an. Bereits während der fünfmonatigen Untersuchungshaft machte die Basler Justiz deutlich, dass es ihr mit diesem Verfahren einzig darum geht, alle abzuschrecken, die sich an der Auseinandersetzung um den öffentlichen Raum beteiligen. Erfolgreich war dieser Versuch aber keineswegs: Eine grosse Solidaritätsbewegung forderte über die ganze Zeit der Untersuchungshaft Freiheit für den Verhafteten. Diese grosse Solidarität gilt es nun auch am Prozess deutlich zu machen!

Eine unbewilligte Party auf dem Basler NT-Areal endete für einen Genossen des Revolutionären Aufbau Winterthur im letzten Juni in einer fünfmonatigen Untersuchungshaft. Am Rande der Party mit über 1000 BesucherInnen war es zu einem Gerangel mit einem Zivilpolizisten gekommen. Dem an der Party verhafteten Genossen wird eine Beteiligung an diesem Gerangel vorgeworfen, die Anklage lautet auf einfache Körperverletzung, Angriff, Landfriedensbruch, Gewalt gegen Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung.

 

Schon während der Untersuchungshaft zeigte die Staatsanwaltschaft Basel immer wieder in aller Deutlichkeit, dass es ihr nicht um das vorgeworfene Delikt an sich geht sondern dass sie mit der langen U-Haft weiterreichende Ziele verfolgt. Alle, die sich an der Auseinandersetzung um die Nutzung des öffentlichen Raums beteiligen, sollten mit der langen Haft und mit dem Verfahren davor abgeschreckt werden, sich den öffentlichen Raum auch weiterhin anzueignen und sich gegen die herrschenden Zustände zu wehren. Diese Absicht der Klassenjustiz zeigte sich nicht nur in der politischen Zensur der Kommunikation mit dem Genossen sondern vor allem auch in der Begründung der Untersuchungshaft. Im Zentrum der Argumentation der Staatsanwaltschaft stand immer die „Wiederholungsgefahr“ als Haftgrund, unter anderem aufgrund seiner politischen Organisierung.

Seine politische Organisierung führt das Strafgericht nun auch an, um die Öffentlichkeit vom Prozess ausschliessen zu können – und macht damit den politischen Charakter des Prozesses umso deutlicher. Einzig fünf vom Angeklagten ausgewählte Personen wären zur Verhandlung zugelassen! Eine weitere Farce der Klassenjustiz, auf die wir uns bestimmt nicht einlassen: die fünf Stühle werden wir nicht besetzen, sondern vor dem Gerichtsgebäude präsent sein.

Die Logik von Abschreckung und Einschüchterung der Basler Justiz werden wir nicht aufgehen lassen: Bei zwei starken Demos in Basel und Zürich, bei den zahlreichen Solidaritätsaktionen und in der Breite der Solidaritätsbekundungen und -botschaften zeigte sich, dass die Solidarität trotz aller Abschreckungsversuche stetig und über viele Grenzen hinweg wachsen und zur gemeinsamen politischen Waffe werden konnte, um den Spiess umzudrehen!

An diese grosse Solidarität während der Untersuchungshaft gilt es nun auch im Hinblick auf den Prozess wieder anzuknüpfen und den Prozess mit unseren Inhalten zu besetzen.

Setzen wir allen Versuchen der Abschreckung und der Kriminalisierung der politischen Organisierung unsere positionsübergreifende Solidarität entgegen. Wehren wir uns gegen alle Versuche, die Benutzung des öffentlichen Raums zu verhindern. Nehmen wir uns den Raum weiterhin, nutzen und verteidigen wir ihn!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Kommt alle an den Prozess gegen den Ex-Gefangenen vom NT-Areal:

Dienstag, 16.4.2013, 07.45 Uhr, vor dem Strafgericht Basel, Schützenmattstrasse 20, Bushaltestelle Universität

Zug ab Zürich: 06.34 Uhr