Winti: Strafbefehle wegen StandortFUCKtor und BringYourNoise

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Heute trafen die ersten Strafbefehle betreffend der verhinderten Tanzdemo StandortFUCKtor vom 21. September 2013 sowie der Kundgebung BringYourNoise vom 19. Oktober 2013 ein.

Es ist sehr wichtig, dass alle, die einen Strafbefehl erhalten, dagegen Einsprache erheben. Dies muss zwingend innert 10 Tagen nach Erhalt geschehen. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil, die Möglichkeit juristisch dagegen vorzugehen, besteht danach nicht mehr.
Du hast nach einer Einsprache immer noch die Möglichkeit, diese wieder zurückzuziehen, ohne dass dir dafür Mehrkosten anfallen.

Es wird bald zu einer öffentlichen Sitzung für alle Betroffenen aufgerufen, wo alles Weitere, wie juristische Fragen, Fragen zum Verfahrensablauf, eventuell nötige Anwaltskontakte etc. besprochen werden können. Ebenso kann auch ein gemeinsames juristisches und politisches Vorgehen diskutiert werden.

Wichtig: Ein nicht entgegengenommener resp. nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt trotzdem nach 7 Tagen nach der ersten versuchten Zustellung als rechtskräftig zugestellt. Das heisst, die zehntägige Frist beginnt dann.

Bei allfälligen Fragen melde Dich bei der Antirepressions-Gruppe Winterthur, unter: antirepwinterthur(at)riseup.net

Muster Einsprache

[Dein Name]
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Einschreiben

Stadtrichteramt
[Name der zuständigen Person]
Technikumstr. 73
Postfach
8402 Winterthur

[Ort, Aktuelles Datum]

[Geschäfts-Nr.]
Einsprache gegen den Strafbefehl vom [Datum]/ [evt. Tatbestand]

Guten Tag,

hiermit erhebe ich fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl vom [Datum Strafbefehl]

_____________________ (Unterschrift)
[Vor- und Nachname]