Freiheit für Özkan Güzel!

 Ich bin kein Terrorist sondern ein Revolutionär !“

Freiheit für Özkan Güzel !

Am 14. Mai kam es beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verlesung der Anklageschrift und der Präsentation erster „Beweismittel“. Es zeigte sich gleich zu Beginn, daß der Prozeß zu einer grotesken Farce wird, die das Ziel verfolgt, ganz allgemein antikapitalistische politische Aktivitäten zu kriminalisieren.

Özkan Güzel wird Verstoß gegen §129b vorgeworfen. §129b kriminalisiert die „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“. Was eine terroristische Vereinigung ist, definiert die US-Regierung und in ihrem Schlepptau die Bundesregierung. Wer auf die entsprechende schwarze Liste kommt hängt von den – wechselnden  –  konkreten Interessen des Imperialismus ab. So wurden die Taliban, solange sie gegen die Russen kämpften, als „Freiheitskämpfer“, mit Waffen aufgepumpt, dann aber zu Terroristen, als die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt wurde. Auch bei den aktuell Kinder kreuzigenden Takfiris in Syrien handelt es sich um Freiheitskämpfer, während die syrische Armee „ihr eigenes Volk mit Chemiewaffen bekämpft“. Die PKK war immer schon eine terroristische Organisation und Hamas und Hisbollah sowieso. Ganz aktuell handelt es sich beim „rechten Sektor“ in Kiew um „friedliche Demonstranten“ für mehr Demokratie, wohingegen neben jedem Wahllokal im Donbas ein Speznat mit AK47 stand um die Wähler zu terrorisieren. Kein Konstrukt ist absurd genug um es nicht in den gleichgeschalteten Medien zu propagieren, die Dreistigkeit der Lügen ist grenzenlos.

Es bedarf im Prozeß gegen Genossen Özkan keinerlei Beweise für eine Straftat. Im Kern geht es um den Charakter des Nato-Bündnispartners Türkei. Es geht allein darum, die Türkei als demokratischen Musterstaat auszuweisen, jeden Widerstand gegen den faschistischen Staatsapparat als „terroristisch“ zu kriminalisieren. Mit aller Gewalt soll mit den Mitteln des Strafrechts durchgesetzt werden, daß die Türkei ein demokratischer Rechtsstaat ist und nicht ein Polizeistaat.

Angeklagt sind im Prozeß alle demokratischen Revolutionäre, die im Namen von Freiheit, Demokratie und Sozialismus für den Sturz des faschistischen türkischen Regimes kämpfen.

Konsequent wird Özkan nicht vorgeworfen Bomben gelegt zu haben oder Mordanschläge geplant und ausgeführt zu haben, was man mit dem Begriff Terror ja eigentlich in Verbindung bringen würde.

Özkan wird allen Ernstes beschuldigt

– das Group Yorum Konzert mit organisiert zu haben; das Verteilen von Eintrittskarten

– das Verteilen der Zeitschrift Yürüyüs

– Sammeln von Geldern. Um es nicht falsch zu verstehen: Das Geld wurde nicht mit “Gewalt” gesammelt.. Es wurde auch nicht für “illegale” Zwecke Geld gesammelt. Özkan Güzel hat Spenden zur Solidarität mit dem „Duisburger Familien und Jugendverein“ gesammelt, dessen Gründungsmitglied er ist.
– Besitz des Schlüssels zu den Räumen dieses Vereins
– in Feriendörfer zu gehen, an demokratischen Aktionen teilzunehmen, bei diesen Aktionen Transparente zu tragen, Plakate zum Aktionsort zu bringen


Was davon ist laut Strafgesetzbuch strafbar ?

Als erste „Beweismittel“ wurden im Prozeß Briefe an Freunde von Özkan aus der aktuellen Untersuchungshaft verlesen, in denen er sich zu seinen antikapitalistischen politischen Positionen bekennt und von seiner Verhaftung berichtet. Nichts davon hat das geringste mit „Terrorismus“ zu tun, aber alles mit demokratischer legaler Politik– und Kulturarbeit. So schrieb Özkan z.B. aus der Isolationshaft (23 Stunden in einer 9-qm-Zelle; 1 Std. Hofgang):
„Ich bin kein Terrorist, sondern ein Revolutionär ! Ich habe gekämpft für kostenlose Bildung, gegen die Ausbeutung des Kapitalismus, gegen die NATO, gegen Armut und für die Volksherrschaft. Sie können mich einsperren, aber sie können nicht verhindern, daß wir mehr werden. In meiner Familie gibt es fast keinen, der noch nicht im Gefängnis war. Weil wir gegen den faschistischen Staat Türkei kämpfen werden wir festgenommen“.

Das Konstrukt der Anklage behauptet einfach, er habe Gelder nicht für seinen Kulturverein gesammelt oder für das Konzert, sondern für die Partei DHKP-C und insbesondere für die Durchführung derer „terroristischen“ Aktivitäten. Daß es auch dem Gericht weniger um Özkan geht sondern vielmehr um die DHKP-C wurde überdeutlich, als der vorsitzende Richter eine dicke Mappe mit Dokumenten der DHKP-C verteilen ließ als „Beweismittel“. Es soll „bewiesen“ werden, daß die Partei die „demokratische“ Verfassung der Türkei gewaltsam umstürzen will mittels „Terror“, daß sie also gewaltsam der Bevölkerung ihren Willen aufzuzwingen versucht. Das ist die eigentliche Anklage.

Wenn erstmal klar ist, daß es sich bei der DHKP-C um eine solches teuflisches Monster handelt, kann jede Form von Kontakt zu ihr leicht kriminalisiert werden, dann glaubt man auch gegen das Abhalten von Konzerten vorgehen zu können oder gegen jede Form von Protest gegen das Regime in der Türkei.

Mit dem Genossen Özkan glaubt man leichtes Spiel zu haben, denn er hat aus seiner politischen Einstellung nie ein Hehl gemacht, er bekennt sich als Revolutionär kompromisslos zum Kampf gegen das faschistische Regime in der Türkei, zum Kampf gegen Rassismus, Ausbeutung und Unterdrückung. Der Faschismus in der Türkei wendet gegen nahezu alle Festgenommenen Folter an. Dagegen hat sich über die Jahre hinweg die Haltung etabliert, die Aussage zu verweigern und in den Hungerstreik zu treten. Obwohl Özkan als Folge eines solchen Todesfastens am Wernicke Korsakoff Syndrom leidet, hat er sich seinem Land und seinen Bürgern nicht entfremdet. Er setzt auch im Ausland energisch seinen Kampf für die türkischen MigrantInnen fort.

Als weitere „Beweismittel“ sollen in der nächsten Woche die Ergebnisse der Überwachung Özkans präsentiert werden.

Dieser Prozeß geht uns alle an. Wenn schon das Verteilen von Flugblättern und Organisieren von linken Konzerten verfolgt wird, als sei es ein Schwerverbrechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die wenigen Rechte, die uns noch eingeräumt werden zum Protestieren.

Kommt zum Prozess. Solidarisiert euch mit unserem türkischen Genossen !

Fortsetzung ist am

21.5.  9.30 Uhr

Oberlandesgericht Düsseldorf
Kapellweg 36
40474 Düsseldorf