aufbau 83: Tarifflucht und wilder Streik in Bremen

ARBEITSKAMPF Die Belegschaft der Daimler in Bremen führt den Arbeitskampf gegen Fremdvergabe von Aufträgen. Der Kampf führt sie aufs juristische Terrain. Das ist mit vielen Ungewissheiten verbunden, die wir auch in der Schweiz kennen.

(az) «Man muss auch mal loslassen können.» Der Spruch des Daimler-Werkleiters Kellermann wurde in Bremen 2012 zum geflügelten Wort. Es ging um die Fremdvergabe von Teilen des Betriebes, also um eine Auslagerung an eine externe Firma. Diese sind besonders in Deutschland ein beliebtes und häufig eingesetztes Mittel, um erkämpfte Arbeitsbedingungen in den Betrieben auszuhebeln. Denn die «externen Firmen» sind nicht an den Tarif gebunden und somit sind die Löhne und Arbeitsbedingungen schlechter als jene für die Stammbelegschaft. Mit 12’500 Beschäftigten ist das Werk in Bremen das zweitgrösste des Automobilkonzerns Daimler nach Stuttgart. Und die ArbeiterInnen zeigten zuerst mittels Flugblatt, später aber auch in der Praxis, dass sie eben durchaus in der Lage sind «loszulassen». Nämlich den Akkuschrauber, den Schraubenschlüssel, die Spritzpistole, den Kugelschreiber und vieles mehr. Vor einem Jahr, am 11. Dezember 2014 versammelten sich die ArbeiterInnen der Stammbelegschaften verschiedener Abteilungen zu einem kurzfristigen und wilden Streik; also zu einer Arbeitsniederlegung ohne Gewerkschaft und ausserhalb von Tarifverhandlungen. 761 KollegInnen wurden daraufhin mit Abmahnungen belegt. Ihnen wurde gleichzeitig für den Wiederholungsfall die Kündigung angedroht.

Fremdvergabe als Spaltungsmoment

Die neuen KollegInnen der Fremdfirmen erhalten einen tieferen Lohn, obwohl sie gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft verrichten. Die Daimlerwerke haben dadurch einen Entscheid gefällt, der in erster Linie Tarifflucht bedeutet und die über Jahre erkämpften Arbeitsbedingungen zu nichte machte. Dabei werden Werkverträge immer häufiger: Auf 763’000 Beschäftigte in der deutschen Automobilindustrie kommen schon 250’000 Beschäftigte mit Werkverträgen und zusätzlich 100’000 LeiharbeiterInnen; was den Temporärangestellten in der Schweiz entspricht. Die Klassensituation ist also vielschichtig, es scheint für die Bosse dadurch einfacher zu werden, die verschiedenen Teile der Klasse gegeneinander auszuspielen. Doch die ArbeiterInnen der Daimlerwerke bewiesen Kampfgeist mit dem Streik und auch danach: So wehren sich derzeit 32 abgemahnte KollegInnen gemeinsam in einer Klage. Dieser Konflikt birgt einige interessante Aspekte in sich.

Kampf vor den Schranken der Klassenjustiz

Die Ausübung des Streikrechts ist gemäss einem Bundesgerichtsurteil in den Sechzigerjahren das einzige Grundrecht in Deutschland, dessen Ausübung «im Allgemeinen unerwünscht ist». Und auch gegenwärtig werden die gewerkschaftlichen Rechte stark beschnitten. Das neue Tarifeinheitsgesetz unter der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Andrea Nahles gaukelt etwa vor, «Kollisionen von Tarifverträgen» zu vermeiden. Gemeint ist aber die Zurückbindung von kleineren und kämpferischen Gewerkschaften wie die GDL, welche mit kämpferischen Streiks im öffentlichen Verkehr von sich reden machten. Und auch die Unternehmer haben Strategien entwickelt, sich dem Tarifrecht zu entziehen: So gilt eine «Unternehmensentscheidung» wie die Fremdvergabe von Aufträgen als «nicht tariflich regelbar», also darf theoretisch auch nicht dagegen gestreikt werden. Die 32 KollegInnen versuchen nun vor Gericht, die Grenzen des bisherigen Streikrechts zu überwinden. Der juristische Kern dreht sich um die Frage, ob eine Arbeitsniederlegung legal ist, wenn sie nicht von einer anerkannten Gewerkschaft initiiert wurde.

Diese Frage hat Brisanz in einer Situation, welche für die organisierte ArbeiterInnenklasse als sehr defensiv beschrieben werden muss. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Klassenjustiz das in den letzten 50 Jahren immer wieder eingeengte Streikrecht plötzlich lockern möchte. Das klingt zunächst platt: Natürlich ist nicht nur das juristische Terrain schwierig, wenn man sich in einer defensiven Situation befindet. Jedoch kann gerade jetzt vom Klassenstaat besonders wenig erwartet werden.

Situation und Vergleich mit der Schweiz

Auch in der Schweiz ist es um das Streikrecht nicht gut bestellt, wenn auch die Situation zu unterscheiden ist. Die Streiks bei La Providence in Neuenburg und in der Spar-Filiale in Baden-Dättwil wurden vom Staat als illegal erklärt und somit verunmöglicht. Der Arbeitskampf bei Spar hat ein juristisches Nachspiel, welches die Gewerkschaft Unia versteckt und aus Angst sehr defensiv führt. Auf der juristischen Ebene scheint in der Tat wenig zu holen zu sein, wenn die organisierte ArbeiterInnenklasse erst mal in der Defensive ist. Der Kampf ums Streikrecht ist juristisch schwierig, jedoch dann zu gewinnen, wenn die Arbeitskämpfe im Allgemeinen wieder zunehmen und sich eine kämpferische solidarische Kultur entwickelt.