aufbau 83: Wie weiter nach Stefanini?

STADTENTWICKLUNG Als Heizung in jedem Zimmer ein Holzofen, das WC über den Balkon erreichbar und Reparaturen nur in Eigenregie – dafür eine bezahlbare Miete an zentraler Lage. Bald könnte sich das aber ändern: Die Stadtaufwertung macht auch vor den Winterthurer Stefanini-Wohnungen nicht halt.

(agw) Über Jahrzehnte hinweg waren die Wohnungen des „Immobilienkönigs“ Bruno Stefanini eine gute Möglichkeit, zu einer zentralen und dennoch bezahlbaren Bleibe in der Stadt Winterthur zu kommen. Natürlich mussten dafür auch Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden und natürlich verdiente Stefaninis Terresta Immobilien- und Verwaltungs-AG auch an seinen Lotterbuden kräftig, dafür schien Stefanini auch noch sanierungs- und aufwertungsimmun, als sich immer grössere Teile der Stadt Winterthur für „gute SteuerzahlerInnen“ schick machten. Mit der beginnenden Altersdemenz des 91-jährigen Stefanini hielt aber auch die Aufwertungslogik in der Terresta AG Einzug.

Bruno Stefanini stieg jung ins Immobiliengeschäft ein. Der Junior brach frühzeitig sein Studium ab und verwaltete zuerst einige Liegenschaften einer Winterthurer Genossenschaft, deren Präsident sein Vater war. Während des Baubooms der 60er-Jahre kaufte Stefanini selbst weitere Liegenschaften sowie Land, welches er grosszügig bebaute. Weitere Häuser kamen im Laufe der Jahre dazu und heute besitzt er schweizweit über 5000 Liegenschaften, 2500 Objekte alleine in Winterthur, davon rund 1500 Wohnungen. Davon liegt ein beachtlicher Teil in der Altstadt, weitere vor allem in Wülflingen und Oberwinterthur. Seine Wohnungen und Räume vermietete er stets zu relativ günstigen Preisen. Zur Verwaltung seiner Liegenschaften gründete er 1940 die Terresta AG und war bis zu Beginn seiner Altersdemenz anfangs 2013 deren Vorsitzender.

Mit dem Unterhalt und der Instandhaltung der vielen Häuser hatte der Besitzer jedoch nie viel am Hut, entsprechend sind zahlreiche Liegenschaften heute in einem desolaten Zustand und zum Teil sogar unbewohnbar und/oder einsturzgefährdet. Einige Häuser in der Altstadt musste er auf Druck der Stadt zwangssanieren, eine (denkmalgeschützte) Abbruchbude hat er der Stadt überlassen. Auch Besetzungen seiner Häuser nahm Stefanini meist niemandem übel und überliess die Liegenschaften teilweise einfach jenen, die sich dafür interessierten oder bot sogar Ersatzobjekte an – zum Teil schwammig vertraglich geregelt, zum Teil ohne viel Umsehen.

Eine Stiftung für Kunst und Plunder?

Die Mieteinnahmen seiner Immobilien steckte der öffentlichkeitsscheue Bruno Stefanini lieber in Kunst, Raritäten und absurden Plunder. Über die Jahre sammelte er diverse Originalgemälde, kaufte vier Schlösser in der Schweiz und häufte haufenweise Krempel an: Testament und Sterbebett von Napoleon gehören ebenso zu seinem Besitz wie der Rolls Royce von Greta Garbo oder ein Sonnenschirm von Kaiserin Sissi. Zur Walterin über seine Schätze gründete er 1980 die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG). Diese Stiftung soll denn auch im Falle seines Todes seine tausenden Liegenschaften erben. Der Wert der Kunstsammlung wird auf 1.5 Milliarden Franken geschätzt, den Wert der Liegenschaften und Grundstücke kann man sich kaum vorstellen.

Stefanini scheint also nicht ein typischer Immobilienspekulant zu sein, wie viele, die im Aufschwung nach dem zweiten Weltkrieg in der Hoffnung auf spätere maximale Gewinne, investiert haben. Natürlich darf er aber auch nicht als grosser Gönner der Armen verstanden werden. Die Deutung seiner Absichten und Handlungen interessiert angesichts seines Gesundheitszustands und der aktuellen Situation in Winterthur allerdings nur noch sehr am Rande.

Pünktlich auf Stefaninis „Rücktritt“ erschienen seine Kinder Bettina und Vital Stefanini auf der Bildfläche und bemühten sich darum im Stiftungsrat der SKKG Einzug zu nehmen, bis jetzt ohne Erfolg. Ein Rechtsstreit entbrannte zwischen den Kindern und dem bestehenden noch von Bruno Stefanini eingesetzten Stiftungsrat. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht setzte einen Sachwalter an die Spitze der Stiftung, bis die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind. In diesem Streit geht es um viel Geld und vor allem Boden und Liegenschaften mit dem sich noch viel mehr Profit generieren lässt. Der neue Terresta-Chef Markus Brunner kündigte bereits ohne grosse Umschweife eine „Renovationsoffensive“ an und die wenigen bereits sanierten Objekte, deren Mieten sich dabei vervielfacht haben, geben einen ersten Vorgeschmack auf die weiteren Pläne der Terresta-Geschäftsführung.

„Damit wir alle bleiben“

Verunsichert durch die bereits laufende Stadtentwicklung und die unsicheren Aussichten was mit ihrem Wohnraum passieren wird, haben sich einige BewohnerInnen in einer Interessensgemeinschaft organisiert. Man will nicht zuschauen und abwarten, sondern der drohenden massiven Aufwertungswelle zuvorkommen. Ziel der Interessensgemeinschaft der BewohnerInnen und BenutzerInnen von Stefanini Liegenschaften (IGBBSL) ist es, die Menschen zu vernetzen und die Solidarität unter den Betroffenen zu stärken. Über eine eigene Homepage werden bereits Infos über Liegenschaften und Renovationspläne gesammelt und so veröffentlicht. Im weiteren formuliert die IG Interessen und Positionen gegenüber der SKKG und der Terresta AG und versucht auf verschiedenen Wegen Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, so geschehen zum Beispiel anhand eines Fragebogens, der den beiden Streitparteien, sowie dem Sachwalter der Stiftung zugestellt wurden. „Es liegt auf der Hand, dass hier Immobilienunternehmen «Potential» sehen, wie man so sagt. Uns droht durch Sanierungen und Stadt -“aufwertung“ der Verlust unseres Wohnraums.“ ist dem Positionspapier zu entnehmen. Darin werden auch die Forderungen an die zukünftigen WalterInnen über Stefaninis Besitztümer – wer auch immer das sein wird – deutlich gemacht: Günstiger, angemessener Wohnraum muss erhalten bleiben und es darf keine wertsteigernden Sanierungen geben. Zudem fordern die Betroffenen eine Mitsprache über die Zukunft der Liegenschaften und Transparenz für die BewohnerInnen und BenutzerInnen, was Entwicklungen und Entscheidungen in Sachen der Stefanini-Häuser betrifft.