Nicht nur Bahnhof verstehen: Die SBB-Polizei im Einsatz

SBB Man weiss wenig darüber, wie die Kompetenzen der mit Schlagstock und Reizspray bewaffneten Frauen und Herren in den Bahnhöfen und Zügen aussehen. Im Folgenden wollen wir unsere Recherche dazu präsentieren, sowie eine Einschätzung liefern, was dies mit der generellen Entwicklung der Repression zu tun hat.

Bei den Sicherheitskräften, die rund um die Schweizer Bahnhöfe im Einsatz stehen, muss grundlegend zwischen der Transportpolizei und der Bahnsicherheit unterschieden werden. In den Medien und im Volksmund wird für die Transportpolizei oftmals der Begriff der «Bahnpolizei» verwendet, gemeint ist jedoch das gleiche. Juristisch ist allerdings der Terminus «Transportpolizei» relevant: Laut dem Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST – seit 1. Oktober 2011 in Kraft) ist es jedem privaten, halb-staatlichen oder staatlichen Transportunternehmen erlaubt, eigene Sicherheitsorgane zu schaffen. Die SBB ist bis anhin das einzige Unternehmen, welches eine eigene Transportpolizei geschaffen hat, für viele kleinere ist der Aufwand zu gross. Dass die eine Transportpolizei, wie diejenige der SBB ihre Dienste auch anderen Transportunternehmen anbietet und dort Bahntransporte oder den öffentlichen Verkehr begleitet, ist laut BGST erlaubt. Die grundlegenden Kompetenzen einer Transportpolizei werden zentral im BGST geregelt, jedoch ist dies ähnlich wie das kantonale Polizeigesetz materialrechtlich ungenau. Dies bedeutet, dass das BGST grossen Auslegungsspielraum bietet und somit ein niedriges Hindernis für die Ergreifung erweiterter Kompetenzen darstellt.

Parallelstruktur SBB-Polizei

Die ursprüngliche Aufgabe der SBB-Transportpolizei war der Präsenz- und Interventionsdienst an Bahnhöfen und notfalls auch in Zügen. Das heisst vor allem, die hauseigene Ordnung garantieren und wiederherstellen, falls eine Störung auftritt. Nun zählt die SBB-Transportpolizei laut eigenen Angaben seit ein paar Jahren aber auch noch weitere Aufgaben zu ihrem Kernbereich, wie beispielsweise VIP-Begleitung und Personenschutz, Sicherheitsgewährung bei Grossanlässen der SBB, Begleitung von Fan- und Eventzügen sowie interessanterweise die Unterstützung der staatlichen Polizeikorps bei Grossanlässen wie dem alljährlichen WEF. Im Einsatz sehen die Kompetenzen der TransportpolizistInnen folgendermassen aus: Sie können nach Art. 4 Abs. 1 lit. a/b BGST Personenkontrollen durchführen und Identitätsausweise überprüfen, wobei die Kontrollierten eine Mitwirkungspflicht – analog polizeilicher Anordnungen – haben. Die Polizeibehörden können nach Art. 7 BGST der Transportpolizei Personendaten bekanntgeben. Die Zurückhaltung von Personen – was als Freiheitsberaubung qualifiziert wird – ist erlaubt, solange dies etwa für die Aufnahme einer Anzeige bei schweren Verstössen nötig ist.

Was genau schwere Verstösse sind, ist nicht definiert. Bei Gefährdung der Sicherheit und/oder der Ordnung können Personen aus dem Zuständigkeitsbereich weggewiesen werden und auch von einer Weiterreise ausgeschlossen werden. In schweren Fällen – faktisch jedes strafrechtlich verfolgte Verhalten – kontrollieren und übergeben die TransportpolizistInnen die Personen der örtlich zuständigen Polizei. Diese Übergabe hat nach Art. 4 Abs. 3 BGST «möglichst rasch» zu erfolgen, was eine längere ungenaue Dauer darstellen kann und in der Praxis der zeitlich zulässigen anschliessenden Polizeihaft kaum angerechnet werden wird. Faktisch übt die Transportpolizei in vielen Bereichen die selben hoheitlichen Rechte aus wie die Polizei und kann somit auch Personen vorübergehend festnehmen und Gegenstände gemäss Art. 4 Abs. 2 lit. a/b BGST sicherstellen. Die eigentlichen strafrechtlichen Untersuchungen sollen hingegen von der lokal zuständigen Polizei vollzogen werden.

Ausrüstung und Ausildung

In der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (ebenfalls seit 1. Oktober 2011 in Kraft) ist geregelt, dass die Transportpolizei mit den für die Polizei üblichen Mitteln ausgestattet sein darf. Das heisst, mit dabei im Einsatz sind Reizstoff, Mittel zur Fesselung, Mehrzweckstock, teilweise Diensthund und uniformiert eine Schusswaffe. Sind die TransportpolizistInnen zivil unterwegs, darf keine Schusswaffe getragen werden. Ähnlich der flexiblen Einsatzkonzepte wie bei der Stapo Zürich ist die SBB-Transportpolizei in kleinen Einheiten unterwegs, die dank eigener Fahrzeuge relativ schnell mobil agieren können. Quasi als Rechtfertigung für die polizeihoheitlichen Kompetenzen wird die SBB-Transportpolizei von verschiedenen polizeilichen Fachstellen unterstützt, wie beispielsweise im Bereich Videoanalyse oder mit Diensthundeführern. Die Ausbildung machen TransportpolizistInnen an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch – diese dauert allerdings nur ein Jahr. Abgeschlossen wird trotzdem mit dem «Eidgenössischen Fachausweis PolizistIn». Die polizeihoheitlichen Kompetenzen, welche sich die Transportpolizei aneignet, sind eigentlich auf öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Zusteigstellen beschränkt. Nach Art. 3 Abs. 1 lit. b BGST ist es aber explizit möglich, dass die lokale Polizei bei der Verfolgung und Verstössen gegen Strafbestimmungen durch die Transportpolizei unterstützt werden, soweit sich diese auf die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auswirken können. Auf Ersuchen der lokalen Polizeikorps unterstützt die Transportpolizei diese in genereller Weise im Rahmen ihrer Möglichkeiten – was heisst, dass gemäss Art. 3 Abs. 2 BGST fehlende Kapazitäten seitens Stapo und Kapo zur Erlaubnis führen, dass die Transportpolizei ihren räumlichen Kompetenzrahmen temporär erweitern kann.

Zunahme der Repression?

Dieser juristische Kniff führt faktisch dazu, dass die Transportpolizei als polizeiliches Hilfsorgan fungiert, welches die lokalen Polizeikorps im «Notfall» unterstützt und entlastet. Der ursprüngliche Kompetenzrahmen der Transportpolizei wurde somit schon längstens gesprengt, so dass unter der SBB-Transportpolizei viel eher eine polizeiliche Parallelstruktur verstanden werden muss, als eine schlichte Bahnhofssecurity. Denn wer primär an Bahnhöfen und auf den Zügen für Ruhe und Ordnung sorgt, sind nicht die Kräfte der SBB-Transportpolizei, sondern der SBB-Sicherheit (ehemals Securitrans). Jene sind mit Mehrzweckstock, Fesselungsmitteln und Pfefferspray ausgerüstet. Obschon diese Körperschaft keine polizeihoheitlichen Kompetenzen und Befugnisse hat und demnach die MitarbeiterInnen auch keine spezielle Ausbildung vorweisen müssen, übernehmen sie Dienste und Aufgaben, die gesetzlich der Transportpolizei zugesprochen werden.

Es fällt auf, dass die eigentliche Sicherheitsarbeit an den Bahnhöfen und in den Zügen nicht die Transportpolizei erledigt, die eigentlich dafür bestimmt worden wäre, sondern die lohngünstige Variante davon. Dies verdeutlicht, dass der gesetzliche Kompetenzrahmen der Transportpolizei schlicht eine Farce ist. Eine Farce jedoch, die es dem Staat ermöglicht, repressive Mittel zu verdichten: Laufend werden Organisation und Einsatzkonzept den «neuen Bedrohungsformen» angepasst, nämlich einem gesellschaftlichem Umfeld, in welchem die Anwendung «irregulärer Gewalt strategischen Ausmasses» erreichte habe. Dies macht auf den ersten Blick den Anschein, es handle sich um eine sich immer weiter verschärfende Repressionsspirale. Doch dies ist falsch. Der Schutz der bürgerlichen Herrschaft passt sich in jeder historischen Situation sowohl ihren jeweiligen ökonomischen und politischen Interessen als auch der subjektiven Lage der revolutionären Kräften formal an. Dementsprechend verschärft oder mildert sich die staatliche Repression. Eine stetige, lineare Verschärfung bis zum heutigen Zustand entspricht nicht der Realität, sondern der jeweiligen subjektiven Betroffenheit von aktueller Repression.

Eine historische Analyse zeigt, dass im Laufe der Geschichte immer wieder die gleichen Grundelemente und die gleiche Logik der Aufstandsbekämpfung zur Anwendung kommen. Es liegen nun globale Entwicklungen vor, die sich im Ganzen verschärfend auf die Aufstandsbekämpfung auswirken. So der technologische Fortschritt, der die «Produktivität» der Repression genauso erhöht wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, der aber zugleich auch eine neue Verletzlichkeit des Apparates impliziert. Die Entwicklung der Einsatzdoktrin der Repressionsorgane kann also am ehesten in Form einer Spirale beschrieben werden, in der das «bewährte» Alte auf einer höheren technologischen Stufe nicht einfach verschwindet, sondern im Neuen wieder in Erscheinung tritt. Trotz überraschender Beständigkeit der kapitalistischen Gesellschaft haben sich die Anzeichen einer ernsten politischen Krise in der Form der Durchsetzung der imperialistischen Interessen nach innen und aussen verschärft. Politische Instabilität bedeutet immer die Suche nach notwendigen Veränderungen der politischen Institutionen. Es stellt sich somit die Frage nach der Beständigkeit der aktuellen staatlichen Herrschaftsformen.

Die Entwicklung zu einem präventiven Sicherheitsstaat stellt eine Option dar, die sich innerhalb der parlamentarisch-demokratischen Formen vollziehen kann. Wie die Konjunktur neuer Sicherheitsgesetze zeigt, kann sich der Staat der Unterstützung der etablierten politischen Parteien inklusiv Gewerkschaftsbürokratie sicher sein. Eine politische Herrschaftsform, in der der repressive und präventive Überwachungsapparat eine immer wichtigere Bedeutung erhält, entspricht eher einem hochtechnologischen, am Weltmarkt orientierten System ohne nennenswerte militärischen Offensivkapazitäten wie der Schweiz. Nur keine Störung des gesellschaftlichen Normalbetriebs! Es herrschen weit vorgelagerte Prävention (im Zweifelsfall immer für die Sicherheit!) und das Sprechen über ein massives Gewaltpotential in «ausserordentlichen» Lagen. Zurück zur Transportpolizei: Die Herausbildung eines präventiven Sicherheitsstaates vollzieht sich vielfältig. Er zeichnet sich dadurch aus, dass der gesamte staatliche Apparat mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben durchdrungen ist. Zum «Sicherheitsverbund Schweiz» gehören Polizei, Nachrichtendienste, das Grenzwachkorps, staatliche Unternehmen, der Zivilschutz, diverse zivile staatliche Strukturen und die Armee.

Die Transportpolizei, welche, wie oben gezeigt wurde, vor allem eine Stützfunktion für die Polizeikorps innehat, reiht sich somit ins Sicherheitsdispositiv der Schweiz ein. Sie ist strategisch zu mehr bestimmt, als nur die Bahnhofsordnung durchzusetzen. Dies zeigte sich beispielhaft am 30. Oktober 2015: Als Reaktion auf die Razzia der Polizei in den sogenannten «Lotterhäusern» an der Neufrankengasse Zürich wurde im Namen des Widerstandes gegen die Stadtaufwertung ein agitativer Quartierspaziergang organisiert. Dass die Stadtpolizei dies nicht goutieren würde, war klar. Relativ schnell formierte sich die Gegenseite und stattete auf der Suche nach den «ÜbeltäterInnen» gar Barlokalitäten einen Besuch ab. Ebenfalls vor Ort präsent war die SBB-Transportpolizei, um den «Radau» unter Dach und Fach zu bringen. Es zeigt sich immer wieder in der Praxis, dass diese genauso wie eine Lokalpolizei agiert – daher und deswegen ist sie genauso angreifbar!