Communiqué zum Prozess wegen Antirassismus-Demo in Winti, 26.9.16

Pressecommuniqué zum politischen Prozess wegen der Anti-AUNS/UKIP Demonstration, 26.9.2016

Antirassismus braucht keine Bewilligung und lässt sich nicht kriminalisieren!

Heute morgen um 8 Uhr versammelten sich zwei Dutzend Menschen vor dem Bezirksgericht Winterthur, um sich mit der Person zu solidarisieren, welche den Strafbefehl wegen „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ vor Gericht brachte.

Die betreffende Demonstration liegt nun gut 2 Jahre zurück: Am 4.10.2014 hielt die AUNS in Winterthur ihre Mitgliederversammlung mit Nigel Farage der UKIP als Ehrengast ab. Die Veranstaltung fand Platz in der Parkarena der Freikirche „Gemeinde von Christen“, deren wohl prominentestes Mitglied FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Günthard-Maier ist. Gleichzeitig fand in der Altstadt unter der Parole „Auf die Strasse gegen Nationalismus“ die Demonstration „Gegen Rassismus und rechte Hetze“ statt, gerichtet gegen die rassistische und menschenverachtende Politik der UKIP und der AUNS.

Rund ein Dutzend angebliche TeilnehmerInnen der unbewilligten, aber von der Polizei geduldeten Demonstration, erhielten im Nachgang aufgrund von heimlich erstelltem Video- und Fotomaterial Strafbefehle. Betroffene der Strafbefehle schlossen sich zusammen, um sich kollektiv gegen die Repression zu wehren. Da aber das finanzielle Risiko alle Strafbefehle vor Gericht zu bringen nicht tragbar gewesen wäre, kam es nun zu lediglich einem Prozess.

Der heutige Freispruch war Konsequenz davon, dass der Angeklagte gar nicht auf den angeblichen Beweisfotos und Filmaufnahmen abgebildet war. Das Bezirksgericht umging jedoch bewusst, die grundsätzliche und politische Auseinandersetzung mit der neuen Repressionstaktik des heimlichen Filmens und Bestrafens. Die Beurteilung der Rechtmässigkeit des Vorgehens müsse, so die Richterin, an dieser Stelle „ausdrücklich offengelassen“ werden.

Somit ist der heutige Prozess trotz Freispruch als Angriff auf die Grundrechte zu verstehen, denn eine Nicht-Auseinandersetzung dient einem Zementieren dieser Repressionstaktik.

Darüber hinaus wirft der verhandelte Fall weitere heikle Fragen auf, auf welche das Gericht nicht einging: Wer kommt überhaupt wie in das Raster der Polizei? Wie geht die Polizei vor, angebliche TeilnehmerInnen zu identifizieren? Wer wird dabei überhaupt wie legitimiert, bestimmte Personen zu identifizieren?

Der verhandelte Fall zeigt, dass es offenbar ausreicht, bereits einmal einen Strafbefehl bekommen zu haben, um als angebliche TeilnehmerIn herhalten zu müssen und beweist damit die Willkür des heimlichen Filmens und Bestrafens.

Diese Repressionstaktik stellt schweizerisches Neuland dar, und der verhandelte Fall hat über sich hinaus weisend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum: Das heimliche Filmen und Bestrafen bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentlichen Raum. Der heute verhandelte Fall beweist zusätzlich noch dessen Fehlerpotential.

So bedeutet die heutige Gerichtsverhandlung, dass der öffentliche Raum als Ort der politischen Auseinandersetzung auch weiterhin unbedingt erkämpft und verteidigt werden muss.

Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression

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Flyer zum Prozess:
Erklärung zum Prozess wegen der Anti-AUNS/UKIP Demo vom 4.10.14 – Antirassismus braucht keine Bewilligung

-Tausende von Menschen ertrinken auf ihrer Flucht im Mittelmeer. Flucht vor Lebensumständen, die wir niemals tauschen würden gegen unsere hier in der Schweiz.
-11.6 Millionen Syrer_innen sind auf der Flucht. 4 Millionen flohen aus ihrem Land, die restlichen Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg.
-Der Rassismus in Europa erstarkt und wird immer salonfähiger. Täglich liest man von Bürgerinitiativen gegen Asylunterkünfte oder gar von Brandstiftungen und Anschlägen auf solche.

In der Schule wird mit jeder Klasse der 2. Weltkrieg durchgenommen. Die unsagbar schrecklichen Dinge, die die Faschist_innen verbrochen haben, werden zu recht diskutiert und die Schüler_innen sensibilisiert die Mechanismen früh zu erkennen, die zu solchen Geschehnissen führen. Aber was jetzt im Moment in Europa und auch ausserhalb passiert, vorangetrieben von bürgerlichen und christlichen Fundamentalist_innen, unterstützt oder gebilligt von Sozialdemokratischen und Grünen Parteien, funktioniert nach genau diesen Mechanismen und wird von Polizei und Justiz geschützt. Sogar die Medien echauffieren sich über den Aufschwung des Rechtspopulismus in Europa – aber Leute die sich dagegen stellen werden kriminalisiert.
Ein Beispiel dafür ist dieser Prozess. Wir sind jetzt hier, weil die Winterthurer Polizei, Leute die sich gegen Rassismus und rechte Hetze stark machen, heimlich filmt, büsst und verurteilt.

Am 4. Oktober 2014 hielt die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz) in Winterthur ihre Mitgliederversammlung ab. Eingeladen dazu hatten sie Nigel Farage, den damaligen Vorsitzenden der UKIP (United Kingdom Independent Party). Platz gefunden hatte die Veranstaltung der Rechtsnationalist_innen in der Parkarena, die der Freikirche „Gemeinde von Christen“ (GvC) gehört, in welcher die FDP-Stadträtin und Polizeivorsteherin Barbara Günthard-Maier Mitglied ist.

Die AUNS und die UKIP schüren Angst. Sie tun so, als ob Flüchtende schuld wären an Arbeitslosigkeit und Sozialabbau und eigentlich auch an der Einsamkeit und sozialen Verarmung. „Sie kommen und nehmen uns die Arbeit, den Wohnraum und die Frauen“, so könnte es aus ihren Mündern klingen. Sie laden die Schuld auf die Schultern der Menschen, welche die Misere des kapitalistischen Systems am allerstärksten spüren. Die aus ihrer Heimat fliehen müssen aus tausenden von Gründen, die uns alle hier auch fliehen lassen würden. Die auch einfach ein gutes Leben wollen für sich und ihre Familien – wie wir alle.

Glücklicherweise gab es Leute, die in Form einer Demonstration in der Winterthurer Altstadt gegen diese Veranstaltung und die dort propagierte rechte Hetze protestierten. Trotz scheinbarer Duldung der Demonstration, die Polizei trat nicht sichtbar auf, wurde bereits zum zweiten Mal in Winterthur feige heimlich gefilmt und fotografiert. Einige Personen wurden dann im Nachhinein mit dem Vorwurf der „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ konfrontiert und vom Stadtrichteramt gebüsst. Um eines klarzustellen: Wir weigern uns, jemanden um Erlaubnis zu fragen um gegen Rassismus einzustehen.

Dieses Verhalten seitens der Stadt Winterthur besagt, dass das Interesse an der Verfolgung von eventuellen (auch nicht stattfindenden) Straftaten höher zu gewichten sei, als die Interessen des Betroffenen, nicht im Geheimen verfolgt und kriminalisiert zu werden. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinausgehend eine weitreichende Bedeutung für jede Form von Bewegung oder Aufenthalt im öffentlichen Raum. Es stellt die richterliche Legitimierung von heimlicher Überwachung und nachträglicher Identifikation von willkürlich ausgesuchten, missliebigen Personengruppen dar. Dies bedeutet die potentielle, jederzeit mögliche und unsichtbare Kriminalisierung von Menschen im öffentlichen Raum.
Diese repressiven Massnahmen zielen auf Vereinzelung ab und sollen die Menschen dazu bringen, sich Leuten wie z. B. Nigel Farage und deren rassistischen Ideologien und Taten, nicht mehr entgegenzustellen.
Zudem wird man den Verdacht nicht los, dass die Stadt mit ihrer Repressionsstrategie einen Angriff auf die Grundrechte zementieren will.

Auch wenn ein grosser Teil der Bevölkerung Ohren, Augen und Herzen verschliesst, vor all dem, was ausserhalb dieser Seifenblase passiert und auch wenn uns Polizei und Justiz immer wieder und wieder „Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration“ oder „Landfriedensbruch“ oder „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“ anhängen, ist es wichtig für eine freie und gerechte Welt für alle Menschen zu kämpfen und so das kapitalistische System anzugreifen.

Antirassismus braucht keine Bewilligung und lässt sich nicht kriminalisieren!
Soli-Gruppe gegen rechte Hetze und Repression, Winterthur, 26. September 2016