Isoliert und überwacht – Willkommen in der Schweiz

Seit dem 01.03.19 ist in der Schweiz das neue Asylgesetz in Kraft. Schweizweit sind Bundesasylzentren in Betrieb und neue Asylgesuche werden im beschleunigten Verfahren abgewickelt. Eine kritische Betrachtung.

(agkkz) 2016 hat eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolks der Revision des Asylgesetzes zugestimmt. Es war eine ungewöhnliche Revision, denn sie kam zur Abwechslung aus der Küche der sozialdemokratischen Bundesrätin Sommaruga und nicht von der rechtsbürgerlichen Schweizerischen Volkspartei SVP. Ebenfalls ungewöhnlich ist, dass sich das neue Asylgesetz einen sozialen Anstrich gibt: z.B. Rechtsvertretung für alle Asylsuchenden, kürzere Wartezeiten auf einen Asylent-scheid und bessere Organisation des Asylverfahrens in den neuen Bundeszentren. Ein genauerer Blick auf die neuen Abläufe zeigt aber, dass die Revision doch nicht so ungewöhnlich ist.

Was ist neu?
Wenn eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, betritt sie damit neu ein System, das effizient durchgetaktet in kurzer Zeit und gut abgeschirmt von der Gesellschaft entscheidet, ob die Person der restriktiven Handhabe des Schweizer Asylwesens genügt. Dies geschieht in den neuen Bundeszentren. Zentren, die aufgrund ihrer Funktionsweise korrekter als Lager zu bezeichnen sind.

Beim Eintritt wird jedeR von der Securitas durchsucht; das Innere jedes Lagers ist videoüberwacht. Der Alltag ist durchreglementiert: BewohnerInnen dürfen z.B., völlig absurderweise, nur das gekocht gelieferte Essen konsumieren, selber zu kochen ist verboten. Das Lager zu verlassen ist während 8 Stunden am Tag erlaubt, ab 17.00 müssen die BewohnerInnen wieder registriert – und erneut durchsucht – im Lager sein. Wer Weisungen des Sicherheitspersonals – meist die Securitas – missachtet, kann in ein Lager für «renitente» Personen geschickt werden. Jeglichem Widerstand seitens der InsassInnen wird so vorbeugend entgegengewirkt. Viele der Lager sind so gebaut, dass Herr und Frau Schweizer möglichst nicht in Kontakt mit den InsassInnen kommen. Neben der restriktiven Ausgangsregelung liegen die Lager mehrheitlich sehr abgelegen, so zum Beispiel in einer alten Militäranlage in Rümlang oder auf dem Glaubenbergpass in der Innerschweiz. Das Risiko, dass eine SchweizerIn eineR LagerbewohnerIn beim Kaffee in der Dorfbeiz begegnet, ist damit präventiv verhindert – zumal das äusserst knappe Budget der Asylfürsorge, bzw. der Nothilfe, für einen Kaffee in der Dorfbeiz eh nicht reichen würde.

Die kürzeren Wartezeiten des Asylverfahrens sind per se natürlich zu befürworten: Ein jahrelanges Verharren in der Schwebe, zwischen Asylanerkennung und Wegweisung ist psychisch für die Betroffenen äusserst belastend. Faktisch ist es aber nur deshalb schneller, weil Einsprachefristen verkürzt werden, genauere Abklärungen können so nicht gemacht werden. Die Rechtsvertretung, die oft als Verbesserung am neuen System präsentiert wird, ist angestellt von der gleichen Behörde, der sie kritisch gegenüberstehen soll. Zudem zeichnet sich jetzt schon ab, dass mehr als ein Fokussieren auf einige wenige, erfolgreiche Fälle sowieso nicht möglich ist. Die RechtsvertreterInnen erhalten eine Fallpauschale, die aufwändige Argumentationen in kritischen Fällen verunmöglichen, zumal die Fristen dafür sehr knapp sind.

Profit aus Spardruck
Die Rechtsvertretung ist dabei nicht die einzige Stelle im neuen Verfahren, die ein knappes Budget hat. Fast alle Bundeslager werden von der ORS Service AG betrieben. Eine Firma, die sich einen Namen gemacht hat, billiger als alle anderen Asylsuchende, Geflüchtete und abgewiesene Asylsuchende für Bund, Kantone und Gemeinden zu verwalten. Mit der ORS hat sich die Profitmacherei auf Kosten der Asylsuchenden weiter verschärft. Die ORS (wie in Zürich auch die AOZ) schliesst hier nicht-öffentliche Leistungsverträge ab, erhält vom Bund Geld und setzt den Auftrag so effizient um, dass für die Aktionäre der ORS sogar eine Dividende ausbezahlt wird.

Dieser Wettbewerb hat sich im Asylsystem mittlerweile etabliert. Nicht nur Bundeslager sondern sämtliche Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden an AOZ oder ORS funktionieren durch Leistungsaufträge. Dies betrifft zum Beispiel auch Durchgangszentren, kommunale Strukturen oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Den Auftrag erhält, wer das beste Preis/Leistungs-Verhältnis hat. In Zürich geniesst die AOZ den Ruf, die humanere Alternative zur ORS zu sein. Das Konzept Leistungsauftrag egalisiert hier jeglichen Idealismus, der bei der AOZ vorhanden sein könnte: Billiger – oder zumindest effizienter arbeiten müssen sie trotzdem, sonst verlieren sie den Auftrag.

Die Umsetzung des neuen Asylgesetzes vereint verschiedene Entwicklungen, die in der Gesamtgesellschaft zu beobachten sind. Die neu eingerichteten Lager sind darauf ausgerichtet, die Menschen so schnell und effizient wie möglich durchzuschleusen – und falls möglich – gleich wieder via Ausschaffungszentren aus dem Land zu bringen. In den Lagern werden die Menschen gezielt von der Gesellschaft ferngehalten. Permanent überwacht findet eine konsequente Disziplinierung von Asylsuchenden statt. Dass sie hier nicht erwünscht sind, wird auch denjenigen, denen Asyl gewährt wird, bald ersichtlich.

Politisch gewollt
Während die SVP in ihrer Politik offenen Rassismus zelebriert und Vorurteile gegen Randgruppen aller Art schürt, präsentiert im vorliegenden Fall die SP eine Verschärfung als sozial angehauchte Verbesserung, die leider dem «Naturgesetz des Sparzwangs» unterliege. Tatsächlich ist die vorliegende Änderung Ausdruck einer Rechtsentwicklung, die vielerorts passiert: Überwachung wird verschärft, Unterstützungsleistungen werden abgebaut. Politisch hat damit auch die SP gelernt, wie sie aus einer restriktiven Migrationspolitik Kapital schlagen kann. Im Migrationsbereich ist dies auf Kosten einer systematisch marginalisierten Personengruppe möglich, die weder ein Stimmrecht noch eine lautstarke Lobby besitzt.

aus: aufbau 97