Wandzeitung 85 zum Cabaret-Statut

Sexarbeit ist Arbeit!

Mit der Begründung, etwas für den Schutz der Frauen unternehmen zu wollen, wurde per 1. Januar 2016 in der Schweiz das Cabaret-Statut abgeschafft. Dieses enthielt eine achtmonatige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Frauen und war bei der Einführung 1995 primär eine gesetzliche Regelung der gestiegenen Nachfrage nach erotischen und sexuellen Dienstleistungen. Das Cabaret-Statut ermöglichte somit, dass auch Frauen ausserhalb der EU-Zone legal in die Schweiz einreisen und hier arbeiten konnten. Die Abschaffung des Cabaret-Statuts bedeutet somit eine Kriminalisierung eines grossen Teils der Frauen, da seit Jahresbeginn nur noch Frauen aus EU/EFTA-Staaten in der Schweiz legal Sexarbeit praktizieren dürfen.

Wir finden die Begründung für die Abschaffung des Cabaret-Status, nämlich dass Frauen so besser geschützt werden, eine Heuchelei: Frauen, deren Arbeitsplatz und Arbeitsmöglichkeit entzogen wird, werden somit nur weiter kriminialisiert. Diese Illegalisierung der Sexarbeit führt dazu, dass sich die Situation der Sexarbeiterinnen prekarisiert. Denn in Cabarets, welche sich durch die Abschaffung des Status in Kontaktbars wandeln müssen, erhalten Frauen von den Betreibern fixe Löhne. In Kontaktbars hingegen müssen sie dafür bezahlen, dass sie dort ihre Dienstleistung anbieten dürfen. Mit der Abschaffung des Cabaret-Status wird also den Frauen genau eine Arbeitsmöglichkeit genommen, an der sie und ihre Arbeitsbedingungen am meisten geschützt waren! Der Schutz von Frauen und somit der Schutz von Sexarbeiterinnen bedeutet, deren Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen zu sichern und für dieses Sicherung zu kämpfen. Die Abschaffung des Cabaret-Status bedeutet das Gegenteil: Die Frauen ausserhalb der EU/EFTA-Staaten werden von nun an als Touristinnen einreisen und illegal hier arbeiten. Illegalität heisst, Erpressbarkeit, Abhängigkeit und keinerlei Mittel gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen oder körperliche oder psychische Gewalt in der Hand zu haben. Durch die Kriminalisierung wird den Sexarbeiterinnen auch die Möglichkeit genommen, Arbeits- und Sozialversicherungsrechte einzufordern. Die verhindert eine minimale Selbstermächtigung und Selbstbestimmung und drängt die Frauen in äusserst prekäre und menschenverachtende Verhältnisse.

Sprechen die Herrschenden von Sicherheit und Schutz für Frauen, dann meinen sie die Verdrängung der Sexarbeit – an den Stadtrand oder in die Illegalität. Dies steht mit der aktuellen Migrationspolitik und der gegenwärtigen kapitalistischen Stadtentwicklung im Zusammenhang. Doch nicht die Sexboxen und die Abschaffung des Cabaret-Status schützen die Frauen, sondern alleinig legale Arbeitsbedingungen, die den Frauen Selbstbestimmung erlauben!

Kampf der Verdrängung durch Stadtaufwertung!